Fame Academy
Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
1. Die Allgemeinen Geschäfts- und
Nutzungsbedingungen gelten für alle natürlichen
und juristischen Personen, die die Leistungen von
der Fame Academy genannt, nutzen wollen, die
Räume der Fame Academy betreten bzw. in einem
vertraglichen Verhältnis zur Fame Academy stehen.
Dies sind insbesondere Teilnehmer am Unterricht
und Interessenten, Gäste bzw. Besucher sowie
sonstige Vertragspartner.
2. Die Allgemeinen Geschäfts- und
Nutzungsbedingungen gelten auch, wenn die
Räume und sonstigen Leistungen von einem
Dritten in den Räumen der Fame Academy
angeboten und durchgeführt werden.
3. Inhaber der Fame Academy ist Souzan Alavi.
Steindamm 71, 25337 Elmshorn.
4. Teilnehmer sind alle Personen, die am Unterricht
der Fame Academy teilnehmen bzw. teilnehmen
wollen.
5. Die Allgemeinen Geschäfts- und
Nutzungsbedingungen gelten auch, wenn die
Veranstaltung oder Aufgaben außerhalb der Räume
im Steindamm 71, 25337 Elmshorn stattfinden.
6. Die Allgemeinen Geschäfts- und
Nutzungsbedingungen gelten weiterhin, wenn
Personen im Auftrag der Fame Academy handeln.
7. Jugendliche bedürfen für die Teilnahme der
Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.
Gebühren
Die Unterrichtsgebühren werden mit dem aktuellen
Aushang und im Internet (Website) veröffentlicht.
Gebühren
Die Unterrichtsgebühren werden mit dem aktuellen
Aushang und im Internet (Website) veröffentlicht.
Unterricht
Der Fame Academy Unterricht findet einmal wöchentlich, am Samstag
von 11:00 Uhr bis 14:00 Uhr statt und hat eine Dauer
von 180 Minuten. Eine Unterrichtseinheit/ Stunde
beträgt ca. 60 Minuten. Änderungen der Unterrichtszeit
bleiben vorbehalten.
Der Fame Kiddies Unterricht findet einmal wöchentlich statt, und hat
eine Dauer von ca. 60 Minuten.
Bei Nichteinhaltung der Zahlung ist die Teilnahme am
Unterricht ausgeschlossen.
Unterrichtsausfall
Ein Unterrichtsausfall seitens des Kursteilnehmers kann weder
rückvergütet noch nachgeholt werden.
Versäumter oder vorzeitig aufgegebener Unterricht entbindet
nicht von der Beitragszahlung.
Der Ausfall des Unterrichts, durch gesetzliche Feiertage,
Brückentage und Schulferien, werden seitens Fame Academy
nicht vergütet.
Sollten während eines Semesters, seitens der Fame Academy,
Unterrichtstage ausfallen, erstattet die Fame Academy
nach eigenem Ermessen die anteiligen Gebühren
zurück oder bietet eine entsprechende Gutschrift für einen
späteren Kurs, für spätere Kurse an.
Besuch im Unterricht
Eltern und andere Personen bitten wir, während
des Unterrichts nicht mit in den
Unterrichtsraum zu kommen, da dies zur einer
erheblichen Ablenkung der Kursteilnehmer führt.
Ferien
Während der Schleswig-Holstein Schulferien sowie
an gesetzlichen Feiertagen & Brückentage findet kein
Unterricht statt.
Zahlungsweise
1. Die Unterrichtsgebühren können ausschließlich
im Lastschriftverfahren beglichen werden.
2. Kann eine Lastschrift wegen fehlerhafter
Angaben oder mangelnder Kontodeckung nicht
eingelöst werden, so hat der Vertragspartner die
entstehenden Kosten zu tragen.
In diesem Falle sind Sie verpflichtet umgehend den
vollen Mitgliedsbeitrag und die zusätzlich anfallende
Rückbuchungsgebühren der Banken auf das Fame
Academy Konto des Tanzstudio Alavi per sofort zu
überweisen:
Tanzstudio Alavi
Commerzbank Elmshorn
IBAN: DE14 2214 0028 0595 4417 00
BIC: COBADEFFXXX
(Mitgliedsbeitrag + Rückbuchungsgebühren beider
Banken= Gesamtgebühr)
3. Für anfallende Mahnungen berechnet Fame
Academy eine Verwaltungsgebühr von 5,00 €.
4. Der Mitgliedsbeitrag wird zum Anfang jeden
Monats zwischen dem ersten und fünften Werktag
per Lastschrift eingezogen.
Kündigung
1. Beide Vertragspartner haben das Recht, ohne Angaben von
Gründen das Vertragsverhältnis mit einer Frist von drei Monaten
zum Monatsende zu kündigen.
2. Die Kündigung muss schriftlich oder in Textform
(per Mail) an die Geschäftsstelle der Fame Academy
erfolgen. WhatsApp oder SMS Abmeldungen werden
nicht akzeptiert.
3. Eine telefonische Mitteilung gilt nicht
als Kündigung.
4. Die Abmeldung bei der/dem Kursleiter/in oder dem/
der Dozent(in) oder das Fernbleiben vom Unterricht
gelten nicht als Kündigung.
6. Ein außerordentliches bzw. Sonderkündigungsrecht steht dem Teilnehmer nicht zu, wenn dieser umzieht oder aus gesundheitlichen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen kann.
7. Sollte der Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen länger als zwei Monaten nicht am Unterricht teilnehmen können, kann er unter Vorlage entsprechender Nachweise mit der Fame Academy vereinbaren, dass er vorübergehend von der Zahlung der Unterrichtsgebühren befreit ist. Der Teilnehmer ist für die Dauer dieser Vereinbarung nicht zur Kündigung berechtigt. Die Fame Academy kann den Abschluss einer solchen Vereinbarung ohne Angabe von Gründen verweigern.
Organisatorische Änderungen
1. Es besteht kein Anspruch darauf, dass
der Kurs/ Unterrichtsfach von dem/der im Programm
ausgewiesenen Dozent:in geleitet wird.
2. Änderungen des Stundenplans und des
Lehrpersonals bleiben vorbehalten.
3. Fame Academy ist berechtigt, die
Unterrichtsgebühren/ Monatsbeitrag mit Wirkung zu
Beginn des darauffolgenden Semester
gegebenenfalls angemessen zu erhöhen, um die
Gebühren an gestiegene Kosten für
Lehrkräfte, Raummieten, Strom etc. anzupassen.
4. Im Falle einer Erhöhung um mehr als 5%
hat der Teilnehmer das Recht, den
Unterrichtsvertrag mit einer Frist von
vier Wochen zum Semesterende außerordentlich zu
kündigen.
Pflichten der Teilnehmer und sonstigen Nutzer
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die von ihm
benutzten Requisiten, Kostüme, Geräte,
Einrichtungen und Räume sorgsam zu behandeln
sowie die Hausordnung und die Brandschutzordnung
der Fame Academy, des Gebäudes, in dem der
Unterricht stattfindet und das bestehende
Rauchverbot zu beachten. Bei Zuwiderhandlung
gegen die Hausordnung
bzw. die Brandschutzordnung haftet der
Teilnehmer für entstandenen Schaden.
Versicherung
Die Teilnahme am Unterricht erfolgt auf eigene Gefahr. Die Schüler sind verpflichtet,
die Fame Academy und den Lehrkräften über vorhandenen Verletzungen, bzw. ihren gesundheitlichen
Zustand zu informieren. Für Unfälle auf dem Weg, sowie in den Kurseinrichtungen, für Verlust von Kleidung,
anderen Wertsachen oder beschädigtes Eigentum, kann keine Haftung übernommen werden.
Veröffentlichungen von Bild- und Videomaterial:
Mit der Unterschrift auf dem Vertrag wird eine Zustimmung
des Vertragspartners für Foto- Veröffentlichungen im Sinne
von (z.B. für die Fotogalerie der Homepage www.fameacademy.
com & www.ballettstudio-elmshorn.de,
Zeitungsartikel oder Flyer, Veranstaltungsplakate,
Facebook, Instagram) vorausgesetzt. Zudem wird
zugestimmt, dass der Mitschnitt von Ton- und Bildmaterial
bei Aufführungen und im Unterricht der Fame Academy
erlaubt ist. Die Rechte des Bild- und Tonmaterials liegen
bei der Fame Academy. Fame Academy versichert
seinerseits den sorgsamen Umgang mit dem Bild- und
Videomaterial.
Ein Nichteinverständnis muss der Fame Academy in
schriftlicher Form mitgeteilt werden.
Haftungsausschluss
1. Die Teilnahme am Unterricht erfolgt
grundsätzlich auf eigene Gefahr. Die Teilnehmer
sind verpflichtet, Fame Academy
und die Lehrkräfte vor beginn des Unterrichts über vorhandene
Verletzungen und Erkrankungen bzw. ihren gesundheitlichen
Zustand zu informieren. Bei Verletzungen während des
Unterrichts ist sofort die Lehrkraft zu informieren. Fame
Academy haftet grundsätzlich nicht für Schäden und
Verletzungen der Teilnehmer.
2. Teilnehmern wird ausdrücklich geraten,
keine Wertgegenstände mit in die
Räumlichkeiten der Fame Academy zu bringen.
Von Seiten der Fame Academy werden keinerlei
Bewachung oder Sorgfaltspflichten für
dennoch eingebrachte Wertgegenstände
übernommen. Deshalb übernimmt Fame Academy keine
Haftung für Diebstähle oder sonstige Schädigungen der
Sachen der Teilnehmer und anderer Nutzer.
3. Für Unfälle und sonstige Schädigungen
während des Hin- bzw. Rückweges zur Fame Academy bzw.
von der Unterrichtsveranstaltung übernimmt Fame Academy
keine Haftung.
Sonstiges
1. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der
Sitz der Fame Academy wenn der Vertragspartner Kaufmann,
eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Es gilt
deutsches Recht.
2. Die Geschäftsführung ist berechtigt,
diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für
zukünftige Vertragsverhältnisse einseitig zu ändern.